Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen, die bei der verbindlichen Buchung von Ihnen schriftlich oder per Mail anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mieter der Ferienwohnung, dem Wohnungseigentümer (Vermieter) und dem Vermietungsbüro Bruns als Vermittler (in den nachstehenden Vertragsbedingungen immer kurz "Vermittler" genannt). Mit dem senden der persönlichen Daten für die Kurbeiträge werden die genannten Vertragsbedingungen akzeptiert.
Sollten Sie oder einer der Mitreisenden spezielle gesundheitliche Anforderungen haben oder in der Mobilität eingeschränkt sein, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrer Buchung. Somit können wir sicherstellen, dass diese Reise Ihren Anforderungen gerecht wird.
Einige Tage oder Wochen vor Ihrer Anreise erhalten Sie eine Rechnung und können sich Überlegen , ob Sie vor ab überweisen möchten oder bei der Anreise in bar bezahlen möchten. Eine Anzahlung wird nicht fällig.
Die Kurtaxe der Stadt Cuxhaven wird bei Anreise durch uns gesondert mit Ihnen abgerechnet.
Als Grundlage hierfür dienen die von Ihnen übermittelten Daten für die Kurkarten.
Diese Reservierungsanfrage ist vollkommen unverbindlich und führt zu keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Die Reservierungsanfrage zeigt nur das Interesse an einer Ferienwohnung und dient
nur der Kontaktaufnahme.
Erst nachdem wir mit Ihnen telefoniert oder weiteren Mailkontakt hatte und wir uns einig geworden sind senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Erst nach erhalt dieser Buchungsbestätigung
gelten die folgenden Bedingungen:
Die Reservierungsbedingungen sind anwendbar auf die meisten Ferienwohnungen und entsprechen der gültigen Rechtsprechung. In diesen Bedingungen finden Sie die Summen die Sie zahlen müssen /
oder rückerstattet werden, abhängig vom Annullierungsdatum
• Bei Annullierung mehr als 3 Monate vor Ankunftsdatum: 15% der Miete;
• Bei Annullierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Ankunftsdatum: 50% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 2 bis 1 Monat vor Ankunftsdatum: 75% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 1 Monat vor Ankunftsdatum: 90% der Miete
• Bei Annullierung kurz vor Anreise: 100% der Miete
Wenn Sie eine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben und Sie die Reservierung rechtsgültig annullieren, können Sie die Versicherungsgesellschaft für die Kosten aufkommen lassen.
Die Stornierung soll in jedem Falle schriftlich erfolgen. Wir empfehlen in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Die Ferienwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verlieren Sie oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann haben Sie die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu tragen. Der Vermittler und der Ferienwohnungseigentümer sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen.
Weder der Vermittler noch der Eigentümer der Wohnung übernehmen eine Haftung
Zu vielen Ferienwohnungen bieten wir einen Strandkorb an. Der Strandkorb ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Strandkörbe können nur für ein Jahr angemietet werden und im März jeden Jahres werden die Strandkörbe neu vermietet. Sollte eine erneute Anmietung des Jahresstrandkorbes, für den Eigentümer, nicht möglich sein stellt dies keinen Grund für eine Mietminderung da.
Das Vermietungsbüro Bruns ist aber in jedem Fall bemüht einen Strandkorb für eine Saison anzumieten.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler zulässig und muss in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein.
Generell steht unseren Gästen in der Residenz Meeresbrandung die Sauna- und Schwimmbadnutzung, innerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos zur Verfügung.
Ausgenommen sind Wartungszeiten und Reparaturzeiten.
Wartungsarbeiten finden planmäßig im November - Dezember für drei bis vier Wochen statt.
Der genaue Termin für die Wartungszeit wird bei der Eigentümerversammlung im März festgelegt.
Den Termin können Sie bei uns erfragen.
Schäden im Schwimmbad oder Schäden an der Filteranlagen könne zu unvorhersehbaren Schließungen führen. Der Hausmeister und die Hausverwaltung sind bemüht die Schäden schnellstmöglich abzustellen. Nach einer Störung muss das Wasser die Temperatur wieder erreichen und die Biologie der Filteranlage wieder anlaufen. Erst danach kann das Schwimmbad wieder zur Nutzung frei gegeben werden.