Auswirkungen der CORONA Krise

Unsere Stornierungsbedingungen in der CORONA Krise

 

Immer wenn wir die Ferienwohnungen aufgrund der Anreisebeschränkungen nicht anbieten dürfen, stornieren wir die Ferienwohnungen kostenneutral für Sie!

Sie müssen nur die geforderten persönlichen Maßnahmen wie z.B. 2G, 3G, 2G+ oder 3G+ erfüllen.

 

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Gerichtsurteil zum CORONA Reiseverbot zu touristischen Zecken

Besitzer von Ferienwohnungen dürfen ihre Unterkünfte jedoch nicht vorzeitig nur für Geimpfte öffnen, wenn vor Ort weiterhin das generelle Beherbergungsverbot gilt. Das stellte das Verwaltungsgericht Greifswald etwa in einem Urteil am 26.04. erneut klar.

Das bedeutet, dass eine Anreise zurzeit nicht vor dem 10. Mai 2021 möglich ist.


Allgemeine Verhaltensregeln im öffentlichen Raum

  • Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
  • In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören.
  • Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt.
  • Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien.
  • Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von 2 Metern.